Philip Hoffmann MdB (CDU): Bundestag beschließt spürbare Entlastungen für die Landwirtschaft – Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Berlin / Saarbrücken, 06. November 2025

Die Streichung der Agrardieselrückvergütung hatte vor zwei Jahren bundesweit für Unmut und Proteste unter Landwirten und Winzern gesorgt. Heute hat der Bundestag diese Entscheidung korrigiert: Ab 2026 werden die Betriebe im Saarland und deutschlandweit wieder spürbar entlastet. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philip Hoffmann, Mitglied des Finanzausschusses und Präsident des Saarländischen Winzerverbandes, begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal für die Branche.

„Ich habe schon vor zwei Jahren an der Seite unserer Landwirte gestanden und selbst an den Protesten teilgenommen, als die Streichung der Agrardieselrückvergütung viele Betriebe hart getroffen hat. Jetzt habe ich im Parlament dafür gearbeitet, diese Entscheidung zu korrigieren – und wir halten Wort“, so Hoffmann.

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von rund 430 Millionen Euro und schafft neue Planungssicherheit für die Betriebe. Zugleich wird die Grenze für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 90 Tage angehoben. Das erleichtert insbesondere Winzer- und Obstbaubetrieben die Organisation der Erntearbeit.

Mit dem neuen Agrarstatistikgesetz wird außerdem Bürokratie abgebaut, da künftig vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden können. Viele Betriebe werden dadurch von zusätzlichen Meldepflichten befreit.

„Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie entscheidend Verlässlichkeit für unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe ist. Mit den heutigen Beschlüssen setzen wir genau darauf: weniger Belastung, mehr Planungssicherheit, stärkere Wettbewerbsfähigkeit. Das ist ein klares Signal an die Landwirtschaft, die täglich für unsere Ernährung sorgt“, erklärt Hoffmann.